Designleistungen .

Ein kleiner Ausschnitt der Designleistungen:

  • _ Überarbeitung, Entwicklung und Erstellung von Logos und Signets
  • _ Corporate Design
  • _ Geschäfts- und Organisationspapiere
    (Visitenkarten, Briefbögen, Formulare etc.)
  • _ Prospekte, Broschüren, Kataloge
  • _ Plakate, Anzeigen, Flyer
  • _ Speise- und Getränkekarten
  • _ Beschriftungen (Fahrzeuge, Schilder, Werbemittel, Stempel etc.)
  • _ Webdesign (Internetseiten, Banner etc.)
  • _ und vieles mehr...

Aber was kostet Kommunikation?
Jeder Kunde, jedes Produkt und jedes Projekt ist individuell und so muss eben auch separat kalkuliert werden.

Erfahrungswerte mit ähnlichen Projekten, Honorar-Empfehlungen für die Werbe-Branche und unsere Stundensätze bieten da äußerste Sicherheit für eine maßgeschneiderte Kalkulation.

Für die Bereiche Ideen-Findung, Konzeption, Text, Grafik-Design, Bild-Bearbeitung und Webdesign haben wir einen einheitlichen Stundensatz. Ein unverbindliches Angebot nach einem vorherigem intensiven Gespräch steht also nichts im Wege.

Wir erstellen grundsätzlich keine kostenfreien Konzepte, Ideen-Sammlungen, Layouts oder Entwürfe und beteiligen uns auch nicht an honorarfreien Pitches, da das auf die Kosten unserer Kunden ginge.

Bei einer langfristigen und umfangreichen werblichen Beratung und Betreuung kann übrigens eine monatliche Pauschale für Beratung, Ideen-Findung und Konzeption sinnvoll sein und beiden Seiten eine gewisse Sicherheit bieten.


Künstlersozialkasse (KSK)
Für alle gestalterischen Arbeiten, wie beispielsweise Grafik- und Web-Design oder Fotografie, ist der Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag an die Künstlersozialkasse (KSK) in Höhe von aktuell 4,4% des Auftrags-Wertes (für 2009) abzuführen und das unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler dort auch versichert ist.

Die wichtigsten Informationen hier als Download
     Das Wichtigste zur Künstlersozialabgabe in Kürze
     Info Nr. 2 - Abgabe-Pflicht bei der Verwertung von Design-Leistungen
     Info Nr. 5 - Abgabe-Pflicht bei Werbung für das eigene Unternehmen

www.kuenstlersozialkasse.de

Nutzungsrechte
Jede gestalterische Arbeit ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber (in diesem Fall die Kommunikationsdesigner) vergibt die entsprechenden Nutzungsrechte dafür. Diese unterscheiden sich nach folgenden Faktoren:

  • _ Art: einfach oder ausschließlich
  • _ Gebiet: regional, national, europaweit oder weltweit
  • _ Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
  • _ Umfang: gering, mittel oder umfangreich

Nähere Erklärungen zu diesen Nutzungs-Faktoren finden Sie z.B. im "Vergütungstarifvertrag Design" der Allianz deutscher Designer (AGD) www.agd.de

Referenzen . Signets